Rechtsprechung
OLG Celle, 12.02.2008 - 10 WF 46/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Vermögenswerten für späteren Zugewinnausgleich
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68 Abs. 3 GKG; § 3 ZPO
Kriterien für die Bestimmung des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Vermögenswerten für einen späteren Zugewinnausgleich; Verminderung des Streitwerts eines Beweisverfahrens durch eine vom Antragsteller von vornherein beabsichtigte ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Bestimmung des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Vermögenswerten für einen späteren Zugewinnausgleich; Verminderung des Streitwerts eines Beweisverfahrens durch eine vom Antragsteller von vornherein beabsichtigte ...
- Judicialis
ZPO § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Vermögenswerten für einen späteren Zugewinnausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Uelzen, 18.12.2007 - 3d F 3147/05
- OLG Celle, 12.02.2008 - 10 WF 46/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1197
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 25.04.2014 - 18 WF 85/14
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von während der Ehezeit im Rahmen einer …
Grundsätzlich kann zur Erleichterung einer außergerichtlichen Zugewinnausgleichsregelung und somit Vermeidung eines entsprechenden Gerichtsverfahrens ein selbständiges Beweisverfahren geführt werden (vgl. OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2011, 1521; OLG Celle FamRZ 2008, 1197). - OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts nach den …
Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197). - OLG Frankfurt, 09.03.2023 - 7 WF 9/23
Streitwert des Beweissicherungsverfahren für Zugewinnausgleichsverfahren
Das OLG Celle hat die Auffassung vertreten, dass in dem hier vorliegenden Fall, in dem im Zugewinnausgleichsverfahren der Wert eines Gegenstandes ermittelt werden muss, auf die Hälfte der Differenz zwischen den Wertbehauptungen der Beteiligten abzustellen ist (OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2008 - 10 WF 46/08, BeckRS 2008, 4964). - OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 13 WF 142/21
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes in einem selbständigen …
In Zugewinnsachen ist allerdings zu beachten, dass sich der Gegenstandswert nicht nach der gesamten Zugewinnforderung bemisst, sondern nur nach der Differenz der Zugewinnausgleichsforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten über die Höhe des Werts des beweiserheblichen Gegenstands errechnet, also regelmäßig auf die Hälfte der Differenz zwischen den behaupteten Werten (vgl. OLG Hamm FamFR 2013, 542; OLG Celle FamRZ 2008, 1197;… Schneider/Volpert/Fölsch, a. a. O. § 52 FamGKG Rn. 54).